Berechtigte

Die Beförderung der Schüler bis Klassen 10 zu folgenden Schulen:

wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung im ÖPNV organisiert und finanziert. Jährlich muss ein Antrag zur Übernahme der Fahrtkosten gestellt werden.

Die Beförderung der Schüler ab Klasse 11 zu folgenden Schulen:

Diese Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf kostenlose Beförderung, sie können am Ende des Schuljahres einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen. Hier ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von 395,- Euro pro Schuljahr von der Familie selbst zu tragen.

Beachten Sie die Hinweise im Infoblatt für Fach-/Berufsoberschüler

 

Unter folgenden Bedingungen besteht Anspruch auf vollständige Fahrtkosten-Erstattung ab Klasse 11:






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