wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung im ÖPNV organisiert und finanziert. Jährlich muss ein Antrag zur Übernahme der Fahrtkosten gestellt werden.
Diese Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf kostenlose Beförderung, sie können am Ende des Schuljahres einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen. Hier ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von 395,- Euro pro Schuljahr von der Familie selbst zu tragen.
Beachten Sie die Hinweise im Infoblatt für Fach-/Berufsoberschüler
Gedruckt von: http://www.nwm-info.de/berechtigte.html