Berechtigte

Die Beförderung der Schüler bis Klassen 10 zu folgenden Schulen:

Die Beförderung der Schüler bis Klassen 10 zu folgenden Schulen:

  • öffentlichen Volks- und Förderschulen;
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht (Berufsgrundschuljahr),

wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung im ÖPNV organisiert und finanziert. Jährlich muss ein Antrag zur Übernahme der Fahrtkosten gestellt werden.

Die Beförderung der Schüler ab Klasse 11 zu folgenden Schulen:

Die Beförderung der Schüler ab Klasse 11 zu folgenden Schulen:

  • Gymnasiasten der Oberstufe,
  • Berufsfachschüler und Wirtschaftsschüler ab Jahrgangsstufe 11
    (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
  • Fachoberschüler
  • Berufsoberschüler
  • Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen

Diese Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf kostenlose Beförderung, sie können am Ende des Schuljahres einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen. Hier ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung von 395,- Euro pro Schuljahr von der Familie selbst zu tragen.

Unter folgenden Bedingungen besteht Anspruch auf vollständige Fahrtkosten-Erstattung ab Klasse 11:

Unter folgenden Bedingungen besteht Anspruch auf vollständige Fahrtkosten-Erstattung ab Klasse 11:

  • der Unterhaltsleistende bezieht Kindergeld für drei oder mehr Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
  • der Unterhaltsleistende oder die Schülerin/der Schüler hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • wenn eine dauernde Behinderung vorliegt