Informationen über die gesetzlichen Grundlagen, Anspruchsvoraussetzungen und Antragsverfahren:
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Den Wortlaut können Sie auf der Seite des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de (Schule - Recht - Gesetze & Verordnungen) abrufen.
Gedruckt von: http://www.nwm-info.de/gesetzliche-grundlage.html