Bei Beantragung der Fahrtkostenübernahme für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs (Pkw, Motorrad, Roller, …) können Sie bereits zu Schuljahresbeginn prüfen lassen, ob eine der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten vorliegt.
Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass eine Zusage der Übernahme der Pkw-Kosten erst nach Prüfung des Antrages auf Anerkennung eines privaten PKW erfolgen kann. Aufgrund der Vielzahl der zu Schuljahresbeginn eingehenden Anträge nimmt die Prüfung viel Zeit in Anspruch und kann daher nicht sofort erfolgen.
Trifft keine der genannten Voraussetzungen zu, können auch für die vergangene Zeit ab Schuljahresbeginn keine Kosten übernommen werden. Eine Nutzung des privaten Verkehrsmittels vor der Prüfung dieses Antrages von der NWM erfolgt daher auf eigenes Risiko.
Den Erstattungsantrag bei PKW-Nutzung stellen Sie ebenfalls bis zum 31.10. für das vorausgegangene Schuljahr.
Gedruckt von: http://www.nwm-info.de/pkw-anerkennung.html